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WAS IST DIE PPWR?

Die europäische Verpackungsverordnung PPWR (VO (EU) 2025/40) bringt neue Anforderungen an Verpackungen, Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit sowie Herstellerpflichten mit sich. Wir bereiten uns auf diese Vorgaben vor und schaffen transparente, praxisnahe Lösungen, um Kunden zuverlässig bei Verpackungs- und Compliance-Anforderungen zu unterstützen.

PPWR VO (EU) 2025/40

Die PPWR (= Packaging and Packaging Waste Regulation - EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle) ist eine gesetzliche Regelung der Europäischen Union, die darauf abzielt, übermäßige Verpackungen zu vermeiden, und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

KLARE KENNZEICHNUNG

Verpackungen müssen künftig eindeutig gekennzeichnet und dokumentiert werden. Die Verantwortung von Erzeugern, Herstellern und Händlern ist dabei klar festzulegen. Namen, Logos oder Marken auf Produkten können eine entsprechende Verantwortung begründen. Daher muss die Kennzeichnung nachvollziehbar, der verantwortliche Erzeuger eindeutig identifizierbar und relevante Informationen jederzeit verfügbar sein.

UNSERE VERANTWORTUNG

Die PPWR stellt höhere Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Transparenz und die Bereitstellung von Informationen entlang der Lieferkette. Wir setzen diese Vorgaben um, indem wir die erforderlichen Daten und Nachweise bereitstellen, die Rückverfolgbarkeit von Verpackungen unterstützen und unsere Prozesse kontinuierlich an die regulatorischen Anforderungen anpassen. So tragen wir zu mehr Transparenz und einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft bei.

Unsere Lösung: QR-Code

Künftig setzen wir in der Regel auf einen QR-Code, der direkt auf die Informationsseite von sweetvertising.de führt. Dort werden die relevanten Verpackungs- und Compliance-Informationen digital bereitgestellt. Dazu zählen unter anderem Angaben zur Materialzusammensetzung, Recyclinghinweise sowie weitere regulatorische Informationen. Alle Inhalte sind übersichtlich aufbereitet, jederzeit abrufbar und werden laufend aktuell gehalten. Die sichtbare Kennzeichnung auf der Verpackung ist bewusst dezent und händlerfreundlich gestaltet.

Wichtige Informationen:

  • Individuelle Händlerkennzeichnung bleibt erhalten

    Wenn dein Firmenname, deine Adresse oder die Angaben deines Kunden bereits auf dem Produkt vorgesehen sind, können diese weiterhin bestehen bleiben. Produkte, bei denen eine direkte Herstellerkennzeichnung bisher aus technischen oder produktspezifischen Gründen nicht möglich war, bilden weiterhin eine Ausnahme. Für diese Fälle werden auch künftig geeignete alternative Kennzeichnungs- und Informationslösungen berücksichtigt.

  • Verantwortlich gemäß der Verordnung VO (EU) 2025/40

    JUNG since 1828 GmbH & Co. KG
    Maybachstr. 19
    71634 Ludwigsburg
    Telefon: 07141 6435-0
    https://jung-europe.de

  • Hinweis

    Die Angaben auf dieser Seite entsprechen dem aktuellen Stand der PPWR. Gesetzliche Vorgaben können sich ändern, daher verfolgen wir die Entwicklungen fortlaufend und aktualisieren die Inhalte bei Bedarf. Die bereitgestellten Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Die Prüfung individueller Pflichten obliegt dem jeweiligen Unternehmen.

Noch nicht in Stein gemeißelt!

Die PPWR ist ein laufendes Thema. Einige Anforderungen sind bereits klar, andere entwickeln sich weiter oder werden durch Leitlinien und Umsetzungen noch konkretisiert.

Deshalb beobachten wir die Entwicklung fortlaufend, stimmen uns mit Fachberatern ab und passen unsere Prozesse an, sobald neue belastbare Informationen vorliegen.

Kurz gesagt: Die PPWR ist noch nicht in Stein gemeißelt – wir bleiben für dich dran.

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